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BAG, 27.10.1978 - 1 ABR 27/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Selbstständiger Abschluss von Verträgen - Freie Mitarbeiter - Auflösung von Verträgen - Befugnis der Angestellten - Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf Angestellte, die zum selbstständigen Abschluss und zur Auflösung von Verträgen mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 21.09.1976 - 10 TaBV 9/76
- BAG, 27.10.1978 - 1 ABR 27/77
Papierfundstellen
- DB 1979, 700
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73
Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG
Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 1 ABR 27/77
Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur prüfen, ob die Bewertungsmaßstäbe im einzelnen richtig erkannt sind, eine vertretbare Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte erfolgt ist und ob alle wesentlichen Tatsachen ohne Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze berücksichtigt worden sind (BAG AP Nrn. 1 [zu IV 2 der Gründe], 2 [zu III 2 g der Gründe], 3 [zu III 1 g der Gründe] zu § 5 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972 [zu IV der Gründe]). - BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 64/74
Tendenzbetriebe: Tendenzschutz und Änderung der Rechtslage
Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 1 ABR 27/77
Außerdem fehlt es an der Identität der Beteiligten (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972 [zu II 3 der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
- BAG, 11.03.1982 - 6 AZR 136/79
Arbeitnehmerbefugnisse
Bei dieser Prüfung können personelle Befugnisse des Klägers, die zur Bejahnung der Tatbestands gruppe der Nr. 1 nicht ausreichen, mitberücksichtigt werden (vgl. BAG, Beschluß vom 27. Oktober 1978 - 1 ABR 27/77 -, AP Nr. 19 zu § 5 BetrVG 1972). - BAG, 17.11.1983 - 6 AZR 291/83 Diese Ansicht ist unzutreffend (vgl. BAG Beschluß vom 27. Oktober 1978 - 1 ABR 27/77 AP Nr. 19 zu § 5 BetrVG 1972 und BAG 32, 381, 387 ff.).